ELEKTRONISCHE AUSGABE VOM BULLETIN AMTLICHER MITTEILUNGEN RIIGI TEATAJA – ERT

- AMTLICH
- GELTENDES GESETZ MIT AKTUELLEM STAND IN JEDEM ZEITMOMENT
- KUNDENFREUNDLICH UND KOSTENLOS


AMTLICH

Beim Bulletin Riigi Teataja handelt es sich um die offizielle Ausgabe des Estnischen Staates, deren erste Nummer am 27. November 1918 erschien.

Seit 1996 sind die in Riigi Teataja publizierten Akten auch elektronisch erhältlich. Ab 1. Juni 2002 wird Riigi Teataja neben traditioneller auf Papierträger erscheinender Ausgabe als amtliche Ausgabe auch elektronisch im Internet herausgegeben. Die elektronische Ausgabe erscheint gleichzeitig mit auf Papierträger gedruckter Publikation.

Die in gedruckter und elektronischer Version von Riigi Teataja veröffentlichten Texte sind von gleicher Rechtskraft.

Seit 1. Januar 2007 gilt eRT als die primäre amtliche Ausgabe, auf Papier werden lediglich fünf Kontrollexemplare herausgegeben. Seit Ingebrauchnahme von eRT ist die Zahl der Abonnenten von Riigi Teataja auf Papierträger durchschnittlich um 20% jährlich gesunken, die Benutzungszahl von eRT ist aber um 2 bis 3 Mal gestiegen.

Rechtsakten und sonstige Unterlagen werden von diesen Akten erlassener Institution zwecks ihrer Publizierung im elektronischen Riigi Teataja über das Modul von Extranet weitergeleitet, wozu der Zugang nur über persönliche Parole möglich ist. Die genannte Handlungsweise wird als amtlich betrachtet.

Die Zugangsrechte der die Daten vorgelegten Institution werden durch schriftliche Vereinbarung festgelegt. Der Vorleger der Daten hat die Möglichkeit, die weiteren Schritte des präsentierten Dokumentes im Extranet bis zur Publizierung der Unterlage in Riigi Teataja zu verfolgen.

Mit dem Stand August 2005 verfügt die Datenbasis von eRT insgesamt über 69 768 Unterlagen, wobei bei 15 177 es sich um unterschiedliche Redaktionen vollständiger Texte und bei 54 941 um Urtexte handelt. Die Tatenbasis wird jährlich um 3000 bis 4000 Texte vervollständigt. Man kann sagen, dass alle vom Estnischen Staat erlassenen Rechtsakte, mit einigen wenigen Ausnahmen, in eRT als amtliche Texte zugänglich sind.

Außer staatlichen Akten werden in eRT auch von kommunalen Körperschaften zwecks ihrer Publizierung vorgelegte Verordnungen, die auf Papierträger in Riigi Teataja nicht erscheinen, publiziert. Der Staat bietet auf diesem Wege kommunalen Selbstverwaltungen als Dienstleitung Veröffentlichung ihrer Akten an.

GELTENDES GESETZ MIT AKTUELLEM STAND IN JEDEM ZEITMOMENT

Der größte Unterschied und der größte Vorteil von eRT im Vergleich zum gedruckten Bulletin Riigi Teataja besteht in der Publizierung von Gesamttexten. Beim Gesamttext handelt es sich um eine Rechtsakte, worin sich alle Änderungen widerspiegeln. Gesamttexte werden auf Basis der in Riigi Teataja publizierten Urtexte – der abändernden Akten zusammengestellt. Der erste Urtext gilt immer auch als der erste Gesamttext (Urtext / Gesamttext).

In eRT werden folgende Gesamttexte der Rechtsakten veröffentlicht:

Gesetze (verfasst vom Justizministerium);
Erlasse des Präsidenten der Republik (verfasst vom Justizministerium);
Verordnungen und Verfügungen der Estnischen Regierung (verfasst von der Reichskanzlei);
Verordnungen der Minister (verfasst von zuständigen Ministerien);
Verordnungen des Präsidenten der Estnischen Bank (verfasst von der Estnischen Bank);
Verordnungen des Wahlausschusses der Republik (verfasst von der Kanzlei des Estnischen Parlaments / Riigikogu)

Urtexte erscheinen gleichzeitig sowohl auf Papierträger als auch elektronisch. Jedes Mal, wenn eine Rechtsakte geändert wird, wird auf ihrer Basis ein neuer Gesamttext samt Angaben zur Geltungsdauer der Redaktion zusammengestellt und publiziert. Der Gesamttext erscheint elektronisch gleichzeitig mit auf Papierträger publizierten und in Kraft tretenden Änderungen.

Gesamttexte sind in eRT zugänglich mit ihrem Stand in jedem Zeitmoment, d.h. dass alle im beliebigen Zeitmoment ab Ingebrauchnahme des elektronischen Bulletins Riigi Teataja gültig gewesenen und geltenden Redaktionen von Rechtsakten, wie auch eventuelle zukünftige Redaktionen in eRT vorhanden sind. Jede Redaktion der Gesamttexte knüpft sich an die vorherige und die folgende Redaktion. Das ermöglicht, sich “in der Zeit” von früheren Redaktionen des Gesamttextes zu folgenden Redaktionen zu bewegen und umgekehrt.

Damit braucht der Anwender nicht nach abändernden Akten zu suchen, um zu verstehen, ob, wann oder in welcher Redaktion die Rechtsakte gilt.

KUNDENFREUNDLICH UND KOSTENLOS

Suchen nach notwendigen Akten ist in eRT einfach und vielfältig. Der Kunde kann je nach eigenen Bedürfnissen unter verschiedenen Sucharten wählen. Um eine notwendige Akte zu finden, reicht es aber auch aus, wenn sie nur ein Feld ausfüllen. Man kann aber auch Suchen im ganzen Text gebrauchen.

Die Rubrik „Suchen“ ist in zwei Varianten geteilt:
* Suchen aus Gesamttexten (mit dem Stand ab 1. Juni 2002; man kann auch nach Urtext / Gesamttexte suchen)
* Suchen im Urtext (alle im Bulletin Riigi Teataja veröffentlichten Urtexte, Urtext-Gesamttexte)

Suche nach Gesamttexten können in folgenden Suchfeldern getätigt werden:

Nach Urtexten kann außerdem auch nach folgenden Kennzeichen gesucht werden:

In der Rubrik „Chronologie“ können die Akten mit Hilfe chronologischen Katalogs gesucht werden. Man kann nach in Riigi Teataja veröffentlichten Akten je nach Jahr ihrer Publizierung sowie nach Teilen und Ausgaben von Riigi Teataja suchen. In diesem Teil sind Akten ab 1996 zu finden.

Neuere im Bulletin Riigi Teataja publizierte Akten und sonstige Unterlagen können über die Rubrik „Im Erscheinungsprozess und erschienen” gefunden werden – hier werden vor dem Erscheinen des Bulletins Riigi Teataja das Verzeichnis der Ausgabe sowie das Verzeichnis und Urtexte vom gerade erschienenen Riigi Teataja angeführt.

Trotz der Tatsache, dass alle Akten mit den ganzen Text umfassenden Suchen sowohl über ein in Überschrift als auch Text enthaltenes Wort oder einen Wortteil gefunden werden können, wurde auch die Rubrik „Stichwortverzeichnis“ zusammengestellt, wodurch das Finden von Akten über konkrete Stichwörter ermöglicht wird.

Für die Verbesserung der Suchmöglichkeiten des Kunden wird in nächster Zukunft noch ein „Systematisches Katalog“ hinzugefügt, wodurch der Kunde die Möglichkeit bekommt, die für ihn interessanten Akten sowohl über Rechtsbereiche als auch Stichwörter zu finden. Zu geltenden Redaktionen von Gesamttexten der Gesetze werden noch Links zu geltenden Redaktionen der Einführungsbestimmungen und von diesen Bestimmungen auch zu grundlegenden Gesetzen hinzugefügt. Solche Links funktionieren dynamisch, d.h. dass der Kunde standardgemäß immer zu Redaktion des geltenden Gesamttextes geführt wird.

Die Rubrik „Vorstellung des eRT“ enthält für den Kunden notwendige allgemeine Informationen über den elektronischen Riigi Teataja und die Rubrik „Abi“ / „Hilfe“ erklärende und unterstützende Informationen über den Gebrauch des eRT.

Der Herausgeber von Riigi Teataja unterstützt den Kunden beim Gebrauch des eRT – Systems sowie beim Suchen nach notwendigen Akten auch über e-Mails und Infotelefon. Für diese Zwecke ist die Rubrik „Rückinformation“ ausgearbeitet worden, wo der Kunde seine Meinungen, Fragen oder Berichte über eventuelle Fehler hinterlassen oder eine e-Mail auf die Adresse ( ert@riigikantselei.ee ) schicken kann, ohne dabei die eRT- Seite zu verlassen.

Auf die per e-Mail eingelaufenen Fragen oder Informationen über eventuelle Fehler wird in der Regel binnen 24 Stunden geantwortet. Außerdem ist an Samstagen von 9.00 bis 16.30 telefonischer Hilfsdienst in Betrieb, wo den Kunden erklärt wird, wie notwendige Akten zu finden sind.

Eine der wichtigen Voraussetzungen des Verstehens des ganzen Rechtssystems ist die Zugänglichkeit der Rechtsakten, und deshalb ist die Benutzung vom eRT im Internet kostenlos. Jeder Bürger ist gemäß Gesetz berechtigt, das eRT- System in ca. 600 Volksbibliotheken und fast 400 kommunalen Selbstverwaltungseinheiten kostenlos zu benutzen. Bibliothekare und Beamten kommunaler Körperschaften haben die entsprechende Schulung in Benutzung vom eRT durchgemacht, und sind laut Gesetz verpflichtet, Menschen bei Suchen nach notwendigen Akten zu beraten und ihnen zu helfen.

Die eRT Software wurde 2002 von AS Webmedia auf Basis von Oracle ausgearbeitet. Die Texte sind in eRT im html- Format, einige Anlagen aber auch im pdf- Format.